Dem Beistand wird aufgetragen, so oft wie nötig (bei ausserordentlichen Vorkommnissen), mindestens aber für die Periode vom 8. Juni 2022 bis 31. Mai 2024 den ordentlichen Bericht und die Rechnung zu erstatten und diese dem Familiengericht Brugg bis spätestens 31. August 2024 unaufgefordert einzureichen. 6. Es werden keine Gerichtskosten erhoben."