3. Den Schreibenden als pflichtbewusste und engagierte Angehörige (Nahestehende) ist umfassende Einsicht in sämtliche KESB-Akten zu gewähren. Insbesondere wollen Sie uns eine Kopie des Arztzeugnisses vom 11. Januar 2021 sowie eine unterzeichnete Kopie des Schreibens des Hilfsbedürftigen vom 2. Dezember 2020 an die KESB-Zofingen zukommen lassen." Das Familiengericht Zofingen eröffnete daraufhin ein neues Verfahren (DI.2022.86) und erliess am 21. Juni 2022 folgenden Entscheid: " 1. Die Anträge der Antragsteller werden abgewiesen.