Eine weitere Gefährdungsmeldung wurde von den Beschwerdeführenden am 8. November 2018 eingereicht und vom Familiengericht Zofingen anhand genommen, woraufhin anlässlich der Anhörung des Betroffenen vom 15. Mai 2019 auf die Errichtung einer erwachsenenschutzrechtlichen Massnahme und die Inkraftsetzung des Vorsorgeauftrags verzichtet wurde (KEMN.2018.552). Am 11. November 2020 reichten die Beschwerdeführenden erneut eine Gefährdungsmeldung ein. Das entsprechende Erwachsenenschutzverfahren wurde mit Schreiben des Präsidiums des Familiengerichts Zofingen vom 20. Januar 2021 an den Betroffenen abgeschlossen (KEMN.2020.807).