Es sind die Eltern, die die Hauptverantwortung für das Wohlergehen der Kinder haben. Fachliche Unterstützung und kindesschutzbehördliche Hilfe, insbesondere Beistandschaften bei hochkonfliktuellen Verhältnissen, lösen Erwartungen dahingehend aus, dass mit einem Machtwort eines Aussenstehenden der "Gegner" sich beugt, dem eigenen Recht zum Durchbruch verholfen wird und das Problem sich dadurch löse. Beistandschaftliche Hilfe in Besuchs- rechts- und Obhutsfragen ist aber kein Ersatz für elterliche Verantwortung (KURT AFFOLTER-FRINGELI, Die Besuchsrechtsbeistandschaft oder der Glaube an eine dea ex machina, in ZKE 3/2015 S. 196).