die von ihm vorgebrachte Sabotage der Judo-Trainings durch die Mutter spricht. 4.4. 4.4.1. Mit Bezug auf die behauptete Kindsmisshandlung durch die Mutter, welche dem Betroffenen u.a. angeblich einen Zungenkuss gegeben haben solle, macht der Beschwerdeführer geltend (Beschwerde S. 13 f.), die Beiständin halte ein Beweismittel, ein Schreiben der Lehrerin I. aus dem Jahr 2021, mit welchem diese die Ausführungen des Betroffenen über die Misshandlungen dokumentiert habe, unter Verschluss.