4.2.2. Wie aus den Akten hervorgeht, hat der Beschwerdeführer schon mehrmals einen Antrag auf Obhutswechsel gestellt. Bereits im Eheschutzentscheid wurde der Betroffene nach einer umfassenden Prüfung unter die Obhut der Mutter gestellt. Im Rahmen des Scheidungsverfahrens (OF.2018.92) wurde sodann über die Obhutszuteilung am 15. September 2020 ein umfassendes Gutachten eingeholt, welches sich unter anderem zur Obhutsund Kontaktregelung äusserte.