3. Selbst wenn das gegen die Vorinstanz gerichtete Ausstandsbegehren materiell zu prüfen gewesen wäre, wäre es abzuweisen gewesen: Der Beschwerdeführer macht pauschal den Ausstand der ganzen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Zofingen geltend. Eine solche pauschale Ablehnung einer ganzen Behörde ist jedoch nicht zulässig. Die Ausstandsgründe beziehen sich immer auf das Verhältnis zwischen einer bestimmten Gerichtsperson und einer bestimmten Partei, ihrem Rechtsvertreter oder ihrem Anliegen. Entsprechend muss für jedes einzelne Mitglied der Anschein der Befangenheit individuell gegeben sein (Urteil des Bundesgerichts 5A_426/2022 vom 3. August 2022 E. 2 mit Hinweisen).