2.2. 2.2.1. Vorliegend hat das Familiengericht Zofingen als Erwachsenenschutzbehörde mit Entscheid vom 10. März 2021 (act. 174 ff.) eine Ersatzbeiständin mit der Prüfung von Schadenersatzansprüchen des Beschwerdeführers beauftragt. Am 15. Dezember 2021 legte diese ihren Bericht (act. 95 ff.) vor. Gestützt darauf wurde diese mit dem angefochtenen Entscheid beauftragt, die Schadenersatzansprüche zunächst im gesetzlich vorgeschriebenen Vergleichsverfahren geltend zu machen.