4. Es sei dem Betroffenen für das vorliegende Verfahren die umfassende unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und unterzeichnende Rechtsanwältin als seine unentgeltliche Rechtsvertreterin einzusetzen, bzw. zu bestätigen. 5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Staatskasse." -4- 2.2. Mit Eingabe vom 4. August 2022 erklärte die Vorinstanz, auf eine Vernehmlassung zu verzichten. Die Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz zieht in Erwägung: