1.2. Anlässlich einer Verhandlung am 10. März 2021 wies die damals u.a. für die Einkommens- und Vermögensverwaltung (ausserhalb des landwirtschaftlichen Betriebs) zuständige Beiständin darauf hin, sie habe Prämienverbilligungen sowie Ergänzungsleistungen beantragt und sei der Ansicht, dass schon in der Vergangenheit derartige Ansprüche bestanden hätten; auch die Anwältin des Beschwerdeführers machte auf Versäumnisse der bisherigen Beistandspersonen aufmerksam. Daraufhin errichtete das Familiengericht Zofingen mit Entscheid vom 10. März 2021 neben weiteren Anordnungen eine Ersatzbeistandschaft und beauftragte die Ersatzbei-