Gewisse alltägliche organisatorische Massnahmen und gegenseitige Informationen sind innert kurzer Zeit zu treffen und können daher kaum durch die Vermittlung eines Beistands erfolgen. In der Vergangenheit gestalteten sich die persönlichen Übergaben von C. problematisch und nicht ohne Beeinträchtigung des Kindeswohls (vgl. act. 4), weshalb dies zukünftig zu vermeiden ist und ein Informationsaustausch anlässlich der Übergaben ausser Betracht fällt.