Angesichts der aktenkundigen Kommunikationseinschränkungen erscheint es zweifelhaft, ob die Eltern in der Lage wären, sich über das Nötigste zum Wohl des Kindes abzusprechen und Organisatorisches zu organisieren. Die Kooperationsfähigkeit der Eltern verdient besondere Beachtung, sobald das Kind schulpflichtig ist und wie vorliegend ein häufiger Wechsel - 12 -