Es bestehen hinsichtlich der Obhuts- und Besuchsregelung erhebliche Schwierigkeiten einen Konsens zwischen den Eltern zu finden. Im Sozialbericht vom 11. Februar 2021 wurde bereits festgehalten, dass die Hochstrittigkeit für C. mittelfristig schwerwiegende Konsequenzen haben und ihn in seiner Entwicklung und seinen Entwicklungsaufgaben hemmen könne (S. 10). Im Zwischenbericht des Beistandes vom 22. Juni 2021 wurde nach wie vor festgehalten, dass eine missverständnisund konfliktfreie, direkte Kommunikation zurzeit nicht möglich scheine und auch für eine Mediation die Eskalationsstufe zu hoch sei (vgl. act. 4).