In der Vergangenheit ist der Beschwerdeführer gemäss den Beratern der […] Q. in der Kommunikation zum Teil laut, abwertend, despektierlich und verletzend der Mutter gegenüber aufgetreten. Er habe damit aktiven Druck auf die Mutter und die Situation ausgeübt (vgl. Sozialbericht Kindesschutz vom 11. Februar 2021 S. 8 im Verfahren KEKV.2020.54). Die Dynamik zwischen den Eltern wird von sämtlichen involvierten Fachpersonen als hochkonflikthaft beschrieben. Es bestehen hinsichtlich der Obhuts- und Besuchsregelung erhebliche Schwierigkeiten einen Konsens zwischen den Eltern zu finden.