C. brauche Sicherheit und einen geregelten Tagesablauf. Dieser sei aktuell gewährleistet. Er habe sich endlich beruhigt und Vertrauen gewonnen. Seine Situation habe sich massiv verbessert, seit er überwiegend von seiner Mutter betreut werde. Schliesslich sei darauf hinzuweisen, dass der Beschwerdeführer per Ende Dezember 2021 den Bezug der Kinderzulagen bei seiner Ausgleichskasse grundlos abgemeldet habe und sich geweigert habe, der Kindsmutter die - 10 - Unterlagen, welche diese ihrerseits zum Bezug der Kinderzulagen benötige, herauszugeben. Die Kindsmutter habe die Unterlagen dann kostenpflichtig neu bestellen müssen.