Die Kindsmutter stützt sich dabei auf den Wortlaut verschiedener Nachrichten des Beschwerdeführers. Aus den als Beilage zu seiner Stellungnahme an die Vorinstanz vom 6. September 2021 eingereichten SMS könne entnommen werden, dass er den auf seinem Mobiltelefon abgespeicherten Kontakt der Kindsmutter mit einem Profilbild versehen habe, welches einen Totenkopf zeige. Wenn die Kindsmutter C. auf dem Mobiltelefon des Beschwerdeführers angerufen habe, habe C. folglich jeweils einen Totenkopf gesehen. Daraus lasse sich doch einiges auf die innere Einstellung des Beschwerdeführers gegenüber der Kindsmutter schliessen.