Zu erwähnen sei, dass nun offenbar eine gewisse Annäherung zwischen den Kindseltern erfolge und demnächst ein Gespräch zu Dritt mit dem Beistand geplant sei. Auch dies zeige, dass der Kindsvater in jeglicher Hinsicht Hand biete für eine gütliche und im Kindeswohl liegende Lösung. 2.5. Die Kindsmutter macht im Wesentlichen in Bezug auf die alternierende Obhut geltend, dass der Beschwerdeführer die Situation völlig falsch und ein- -9-