Die durch die Vorinstanz aufgeführte Hochstrittigkeit der Eltern werde bestritten. Eine solche bestehe nicht, zumal der Kindsvater alles Mögliche unternommen habe, um die Grundlagen einer funktionierenden alternierenden Obhut zu schaffen. So habe er sich insbesondere bei der Kindsmutter entschuldigt und ihr einen Neustart angeboten. Darauf sei die Kindsmutter nicht weiter eingegangen. Des Weiteren habe der Kindsvater erst kürzlich ein Seminar in gewaltfreier Kommunikation besucht. Zu erwähnen sei, dass nun offenbar eine gewisse Annäherung zwischen den Kindseltern erfolge und demnächst ein Gespräch zu Dritt mit dem Beistand geplant sei.