Ein gewisser Elternkonflikt sei offenkundig. Die Umsetzung des Besuchsrechts habe jedoch stets mehr oder weniger problemlos funktioniert. Bei Problemen könnten die Kindseltern die Vermittlung des Beistands anrufen. Eine weitergehende Kommunikation zwischen den Kindseltern sei somit nicht erforderlich, zumal die Besuchszeiten klar geregelt seien. Darüber hinaus könnten die Übergaben problemlos so gelöst werden, dass sich dabei der Kontakt zwischen den Kindseltern auf ein Minimum beschränke. Vor diesem Hintergrund sei nicht nachvollziehbar, welche Kommunikationsdefizite einer alternierenden Obhut überhaupt entgegenstehen sollten.