Nach der Trennung der Eltern im April 2018 sei die alternierende Betreuung während rund drei Jahren gelebt worden. So habe der Kindsvater C. jeweils in jeder Woche alternierend entweder von Dienstag bis und mit Donnerstag oder von Mittwoch bis und mit Freitag, also während drei Tagen in jeder Woche betreut. Erst als Unstimmigkeiten hinsichtlich der Betreuung an den Feiertagen eingetreten seien, habe die Kindsmutter die Fortführung der alternierenden Obhut verweigert und blockiere diese seither kontinuierlich. Entsprechend habe der Kindsvater eine Gefährdungsmeldung erstattet. Ein gewisser Elternkonflikt sei offenkundig.