Bedeutsam ist für die Kindeswohlwirksamkeit auch die Stabilität, wie sie mit einer Weiterführung der bisherigen Regelungen einhergeht. In diesem Sinn ist eine alternierende Obhut umso eher angezeigt, wenn eine abwechslungsweise Betreuung des Kindes bereits vor der Trennung der Eltern stattgefunden hat. Andere Kriterien sind das Alter des Kindes, seine Beziehungen zu Geschwistern und seine Einbettung in das weitere soziale Umfeld. Die Möglichkeit der persönlichen Betreuung spielt hauptsächlich dann eine Rolle, wenn spezifische Bedürfnisse eines Kindes eine persönliche Betreuung notwendig erscheinen lassen.