Dabei steht einer alternierenden Obhut nicht entgegen, wenn die Eltern zur gemeinsamen Entscheidfindung die Unterstützung von Drittpersonen benötigen oder wenn sich ein Elternteil einer Regelung mit geteilter Betreuung widersetzt. Unter derartigen Voraussetzungen ist die alternierende Obhut zwar problematischer, davon ist aber nur abzusehen, wenn das Verhältnis -7-