5. 5.1. Der Beistand wird aufgefordert, bis spätestens 31. Juli 2021 einen ersten Zwischenbericht einzureichen, aus welchem hervorgeht, wie die Besuchszeiten ab dem Zeitpunkt des Kindergarteneintritts per 15. August 2021 festzulegen sind – dies unter Berücksichtigung, dass der Kontakt zwischen den Eltern wie auch die Wechsel von C. von einem Elternteil zum anderen möglichst gering gehalten werden sollen, um das Konfliktpotential zu minimieren.