Die Tatsache, dass der Vater nun in Q. lebt und die Betroffenen neu dort einen Teil ihrer Freizeit verbringen, hat keinerlei Einfluss auf die Massnahmenführung und die subsidiären Hilfesysteme der Betroffenen. Dies bestätigte der Vater anlässlich seines Telefonats vom 22. Juni 2022 mit der KESB Luzern-Land, anlässlich welchem er ausführte, dass sich für die Betroffenen durch seinen Umzug nichts geändert habe, ausser dass sie ihn nun in Q. und nicht mehr in R. besuchten (vgl. Stellungnahme der KESB Luzern-Land vom 10. Oktober 2022).