Die Betroffenen leben und arbeiten seit dem tt.mm.2010 (B.) bzw. seit dem tt.mm.2013 (A.) in der Institution I., in S.. Jedes zweite Wochenende sowie ihre Atelierferien und die Feiertage verbringen sie bei ihrem Vater (KE.2013.672 / KEBK.2020.395 bzw. KE.2013.674 / KEBK.2021.51). Die Tatsache, dass der Vater nun in Q. lebt und die Betroffenen neu dort einen Teil ihrer Freizeit verbringen, hat keinerlei Einfluss auf die Massnahmenführung und die subsidiären Hilfesysteme der Betroffenen.