4.4.3. Der Beschwerdeführer macht seinerseits ein durchschnittliches Monatseinkommen von Fr. 5'925.55 und einen Bedarf von Fr. 7'056.15 geltend (Grundbetrag Fr. 1'200.00, zivilprozessualer Zuschlag Fr. 360.00, Mietzins Wohnung Fr. 975.00, Mietzins Garage Fr. 35.00, Krankenkasse Fr. 192.05, auswärtige Verpflegung Fr. 300.00, Mobiliarversicherung und Telekommunikation Fr. 100.00, Arbeitsweg Fr. 850.00, laufende Steuern Fr. 1'000.00, bezahlte Unterhaltsbeiträge Fr. 1'544.10, Rückzahlung Schulden Fr. 500.00).