Es ist verständlich, dass das laufende Strafverfahren, welches auch sexuelle Handlungen mit ihrer Tochter zum Gegenstand hat, die Mutter erheblich belastet und sie sich derzeit (auch indirekt, über C.) keinen Kontakt zum Beschwerdeführer wünscht (vgl. Eingabe der Mutter vom 14. September 2022, N. 9). Dem wird einerseits bei der Ausgestaltung der Kontakte (sofern nicht gewünscht keine direkten Kontakte mit dem Beschwerdeführer, notwendige Kommunikation über die Beiständin) Rechnung zu tragen sein;