Auf den (weiteren) betreffenden Bildern seien mehrheitlich Kinder im Vor- schul- und Schulalter, mehrheitlich Mädchen abgebildet, die alleine oder in sexuellen Handlungen mit Männern zu sehen seien. Dem Schlussbericht der Staatsanwaltschaft vom 26. Oktober 2022 lässt sich in Ziffer 1.1.2 jedoch entnehmen, dass der Beschwerdeführer im Rahmen seiner Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft erklärt habe, dass er aufgrund der von -7-