3.2. Am 23. September 2022 teilte die Staatsanwaltschaft E. den Parteien im Strafverfahren gestützt auf Art. 318 Abs. 1 StPO mit, dass die Strafuntersuchung abgeschlossen sei und stellte die Anklagerhebung gegen den Beschwerdeführer in Aussicht (Beilage zur Eingabe der Mutter vom 27. September 2022). Sodann beantragt die zuständige Staatsanwältin in ihrer Anklageschrift vom 26. Oktober 2022, den Beschwerdeführer wegen Pornografie gemäss Art. 197 Abs. 4 Satz 1 und 2 StGB, mehrfacher Pornografie gemäss Art. 197 Abs. 5 Satz 1 und 2 StGB sowie mehrfachen sexuellen Handlungen mit einem Kind gemäss Art.