Zudem stellte er am gleichen Tag mit separater Eingabe einen Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege mit unentgeltlicher Rechtsverbeiständung. 2.6. Mit Eingabe vom 22. Juli 2022 erklärte die Vorinstanz, auf eine Vernehmlassung zu verzichten. 2.7. Mit Eingabe vom 14. September 2022 beantragte die Mutter die Abweisung der Beschwerde unter Kosten- und Entschädigungsfolgen und stellte ihrerseits ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege mit unentgeltlicher Rechtsverbeiständung. 2.8. Mit Eingabe vom 27. September 2022 reichte die Mutter die Parteimitteilung der Staatsanwaltschaft E. vom 23. September 2022 im Strafverfahren gegen den Beschwerdeführer ein.