Ein Gesuch um Akteneinsicht in die Strafakten zu gegebener Zeit, insbesondere in die Einvernahmeprotokolle, bleibt vorbehalten. […]" -3- 2.5. Gegen diesen ihm am 15. Juni 2022 in begründeter Ausfertigung zugestellten Entscheid erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 11. Juli 2022 Beschwerde mit dem Antrag: