Nach dem Entscheid des Obergerichts vom 6. Juli 2021 lief das Besuchsrecht vorerst gut an, bis es im Oktober 2021 nach neuerlichen Vorwürfen erneut zu einem Kontaktabbruch kam. Nach erneuter Wiederaufnahme der Besuchskontakte ab Ende Juli 2022 führten die jüngsten Vorwürfe des Betroffenen gegen seinen Vater, welche die Mutter am 17. Oktober 2022 mit E-Mail an den Beistand äusserte, nach den Herbstferien 2022 wiederholt zu einem Abbruch des Besuchsrechts (vgl. Sachverhalt Ziff. 3.8 f. hiervor).