2.5.5. Anlässlich der letzten Kinderanhörung vom 7. April 2022 führte der Betroffene aus, dass sein Vater ihn bei seinem "Fudi" und seinem "Pfiffeli" geschlagen und gestreichelt habe, während er gespielt habe. Er habe zwar Stopp gesagt, aber sein Vater habe nicht aufgehört. Er sei seitdem nicht mehr bei seinem Vater gewesen. Vorläufig wolle er nicht mehr zum Vater gehen, bis er erwachsen bzw. neun oder zehn Jahre alt sei und sich selber verteidigen könne. Gleichzeit betonte er an dieser Kinderanhörung, seinen Vater manchmal zu vermissen (act. 64 in KEMN.2022.194).