(vgl. E. 2.4 des Entscheids des Obergerichts vom 6. Juli 2021). Der damalige strafrechtliche Verfahrensbeistand dokumentierte in seinem Schreiben vom 26. Mai 2021 die Aussage des Betroffenen zudem dahingehend, "dass er den Vater vermisse und diesen gerne sehen würde" (vgl. E. 2.4 des Entscheids des Obergerichts vom 6. Juli 2021). 2.5.4. Der Betroffene besucht seit August 2019 die Schule E. und wird seit 2020 von internen Psychologen begleitet, seit August 2021 durch die Psychologin F.. Diese führte in ihrem Zwischenbericht vom 7. April 2022 aus, dass - 10 -