2.5.2. Grundsätzlich ist die Mutter gemäss eigener Aussagen an einer Regelung des persönlichen Verkehrs zwischen dem Beschwerdeführer und dem Betroffenen interessiert (vgl. Stellungnahme des Beistands vom 27. Juli 2022). Dennoch fällt im vorliegenden Fall auf, dass nach jedem erfolgreichen Anlaufen eines regelmässigen Besuchskontakts zwischen dem Beschwerdeführer und dem Betroffenen nach ein paar Wochen oder Monaten – nach dem ersten längeren (Ferien-)Aufenthalt – ein abrupter Abbruch erfolgt, gefolgt von einer Phase ohne Besuchskontakt. Grund für die Abbrüche sind jeweils vom Betroffenen der Mutter gegenüber geäusserte Vorwürfe, wie der Vater schlage ihn und streichle sein