3.8. In seiner Stellungnahme vom 19. Oktober 2022 informierte der Beistand über die aktuelle Entwicklung und führte aus, das gerichtlich festgelegte Besuchsrecht habe seit August 2022 reaktiviert werden können und der Betroffene sei jedes zweite Wochenende bei seinem Vater gewesen. Nach einem E-Mail der Mutter vom 17. Oktober 2022 scheine sich die Lage jedoch wieder zu verändern. In erwähnter E-Mail vom 17. Oktober 2022 (Beilage zur Stellungnahme des Beistands vom 19. Oktober 2022) teilte die Mutter dem Beistand unter anderem mit, der Betroffene sei in den Herbstferien nach dem Wochenende bis Donnerstag beim Vater geblieben.