3.7. Mit Stellungnahme vom 11. August 2022 führte die Mutter zusammenfassend aus, nach dem Entscheid des Obergerichts vom 6. Juli 2021 sei das Besuchsrecht wieder aufgebaut worden. Nach den Herbstferien 2021 sei der Betroffene oft abwesend und sehr emotional gewesen, was auch die Schule bestätigt habe. Auf Nachfrage habe der Betroffene gesagt, sein Vater habe ihm mit der Faust auf das Geschlechtsteil geschlagen. Der Betroffene habe ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zu seinem Vater gehen wollen. Am Wochenende vom 30. Juli 2022 habe der Betroffene dann wieder das ganze Wochenende beim Vater sein müssen und sei mit Bauchweh und Durchfall zurückgekommen.