"1. Der angefochtene Entscheid sei aufzuheben und zur Richtigstellung und Ergänzung des Sachverhalts sowie anschliessenden Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. -5- 2. Eventualiter seien aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit folgende Abänderungen des angefochtenen Entscheids direkt durch die Beschwerdeinstanz vorzunehmen: 2.1. Die Dispositiv-Ziff. 1 und 2 seien aufzuheben.