2.4. 2.4.1. Mit Eingabe vom 28. Januar 2022 stellte der Beistand beim Familiengericht Baden einen Antrag auf Anpassung der kindesschutzrechtlichen Massnahme (vgl. act. 2 ff. in KEMN.2022.194). Er führte aus, dass das Besuchsrecht nach dem Entscheid des Obergerichts vom 6. Juli 2021 bis Ende Oktober 2021 ohne grössere Schwierigkeiten durchgeführt worden sei. Der Betroffene habe sogar den Wunsch geäussert, seinen Vater in den Herbstferien 2021 mehr zu sehen, was ihm die Eltern schliesslich ermöglichten.