2. 2.1. Am 4. August 2020 verfügte der Präsident des Familiengerichts Baden im Rahmen des Verfahrens betreffend die Abänderung der Massnahme der Erziehungsbeistandschaft gestützt auf das laufende Strafverfahren zulasten des Vaters betreffend Verdacht auf sexuelle Handlungen mit Kinder gemäss Art. 187 StGB superprovisorisch die Sistierung des Besuchsrechts des Vaters (act. 116 in KEMN.2020.268).