Im Weiteren thematisiert sie immer wieder – ohne dass die Ausführungen im Detail nachvollziehbar wären – dass andere Personen mittels Hypnose unlautere Machenschaften betrieben. Die weitschweifigen Vorbringen in der Beschwerde erscheinen mindestens unstrukturiert, wenn nicht konfus – die Beschwerdeführerin vermischt verschiedene sie offenbar umtreibende Gedanken, welche zu einem grossen Teil aber nicht in einem nachvollziehbaren Zusammenhang zum angefochtenen Entscheid stehen.