Gemäss der Gefährdungsmeldung der Liegenschaftsverwaltung schreie die Beschwerdeführerin ihre Kinder täglich den ganzen Tag an und schlage Türen zu. Sie öffne weder Türen noch Fenster und fühle sich verfolgt. Die Betreuung durch die Beschwerdeführerin scheine im Gegensatz zum Oktober 2021 aufgrund ihres gesundheitlichen Zustands nicht mehr zu funktionieren und stelle eine Gefährdung für die Betroffenen dar. Sie müssten vor erneuter physischer und psychischer Gewalt durch die Beschwerdeführerin geschützt werden. Der Beschwerdeführerin sei das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen.