ihr Sachen aus dem Garten geklaut würden. Dies zeige auf, dass die Beschwerdeführerin vorwiegend durch ihre wahnhaften Gedanken beherrscht sei. Die Betroffenen hätten anlässlich der Kinderanhörung glaubhaft dargelegt, dass es ihnen bei der Beschwerdeführerin nicht gut gehe, weil sie durch die Beschwerdeführerin häufig angeschrien, mit Finken und Putzlappen beworfen und mit der flachen Hand geschlagen würden. Weiter beschimpfe und bedrohe die Beschwerdeführerin ihre Töchter massiv. Die Mädchen hätten deshalb zeitweise Angst vor ihrer Mutter und wünschten sich aus diesem Grund auch die Betreuung durch ihren Vater.