Die Beschwerdeführerin sei zwar in Therapie, gemäss dem Gutachter Dr. med. G. sei eine solche Therapie in der Regel jedoch nicht sofort erfolgreich und es dauere mindestens 6 Monate, manchmal sogar mehr als ein Jahr, bis eine Besserung der Symptome von aussen wahrnehmbar sei. Im Rahmen der Anhörung habe die Beschwerdeführerin dem Gericht einen verwirrten Eindruck vermittelt. Sie sei teilweise nicht in der Lage gewesen, ganze Sätze zu bilden, habe wirre Aussagen zu Protokoll gegeben und sei auch vermehrt nicht fähig gewesen, adäquate Antworten auf die gestellten Fragen zu geben.