Gleicher Meinung sei auch die behandelnde Therapeutin der Beschwerdeführerin gewesen. Der Beschwerdeführerin sei jedoch die Weisung erteilt worden, ihre Therapie fortzuführen. Die Anhörung vom 22. Juni 2022 zeige deutlich, dass sich der Zustand der Beschwerdeführerin seither nicht verbessert habe. Bei ihr bestehe keinerlei Krankheitseinsicht. Sie habe diesbezüglich mehrfach ausgeführt, dass sie keine wahnhaften Gedanken habe und es Tatsachen seien, welche sie sich nicht einbilde. Die Beschwerdeführerin sei zwar in Therapie, gemäss dem Gutachter Dr. med.