- für eine Berichterstattung über den Verlauf der sozialpädagogischen Familienbegleitung vor deren Ablauf besorgt zu sein und diese dem Familiengericht einzureichen; - die Fortführung der sozialpädagogischen Familienbegleitung ab Januar 2023 zu prüfen, diese zu organisieren und deren Finanzierung sicherzustellen sowie nötigenfalls rechtzeitig Antrag auf Verlängerung der sozialpädagogischen Familienbegleitung beim Familiengericht zu stellen; - für die persönliche Entwicklung und schulischen Belange der Betroffenen besorgt zu sein und Einblicks- und Auskunftsrecht bei den mit den Betroffenen in Berührung stehenden Stellen zu haben;