Das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt somit beim Vater. 2. 2.1. In einer ersten Phase bis und mit September 2022 wird die Mutter berechtigt erklärt, die Betroffenen jede zweite Woche an einem Tag während drei Stunden zu besuchen oder zu sich auf Besuch zu nehmen. Die Besuche finden in Begleitung der Beiständin oder einer von dieser bezeichneten Person statt. -3- 2.2. In einer zweiten Phase ab Oktober 2022 wird die Mutter berechtigt erklärt, die Betroffenen jeden zweiten Samstag von 10.00 bis 17.00 Uhr mit sich oder zu sich auf Besuch zu nehmen.