Betreff Änderung einer Massnahme -2- Die Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz entnimmt den Akten: 1. Die Zwillinge C. und D., beide geboren am tt.mm.2014, sind die Kinder der geschiedenen Eltern A. (nachfolgend: Beschwerdeführerin) und B. (nachfolgend: Vater). 2. 2.1. Mit Eingabe vom 10. Mai 2022 beantragte der Vater beim Familiengericht Baden, dass er "die Kinder übernehmen möchte" (act. 2 in KEMN.2022.860/859). 2.2. Am 3. Juni 2022 hörte der Fachrichter des Familiengerichts Baden die beiden Mädchen je einzeln an (act. 7 f. in KEMN.2022.860/859).