88 in KEMN.2020.22). Folglich gilt es festzuhalten, dass das Familiengericht Brugg gegen das Gebot der prozessualen Fairness verstossen hat, indem es durch sich widersprechende Absichtsbekundungen im Zusammenhang mit dem hängigen Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege während rund zweieinhalb Jahren keine Klarheit betreffend das Prozesskostenrisiko geschaffen hat und das pendente Gesuch zudem dazu verwendet hat, einen Anreiz zum Vergleichsabschluss zu setzen.