Dies deshalb, weil sich das Familiengericht Brugg im weiteren Verfahrenslauf widersprüchlich zu den Absichten betreffend das gestellte Gesuch geäussert hat, weshalb in jedem Fall davon auszugehen ist, dass keine Klarheit betreffend das Kostenrisiko bestand. So teilte die zuständige Fachrichterin dem Rechtsanwalt der Gesuchstellerin anlässlich der Anhörung vom 11. Mai 2021 mit, dass sie "nicht ausschliessen möchte", dass die unentgeltliche Rechtspflege noch bewilligt werde, es jedoch "einfacher wäre" über das Gesuch zu entscheiden, wenn die Parteien einen Vergleich abschliessen könnten (act. 88 in KEMN.2020.22).